Der Radweg von Salder zur Nord-Süd-Straße wird gebaut.
Nach jahrelangem Einsatz der Ratsfraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Salzgitter ist ein bedeutender Meilenstein erreicht worden: Am 25.07.2023 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Radweges an der L 636 von Salzgitter-Salder bis zur K12 (Nord-Süd-Straße) erlassen. Dieser Beschluss markiert den Höhepunkt einer langen Phase der Planung und Abstimmung und ebnet den Weg für die Realisierung eines wichtigen Teils des Radwegnetzes in Salzgitter.
Die Ausführungsunterlagen für den Bau dieses Radweges wurden erstellt, wodurch die rechtliche Grundlage für das Projekt geschaffen wurde. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStbV WF) und der Stadt Salzgitter, die eine gemeinschaftliche Realisierung dieses wichtigen Vorhabens ermöglicht.
Planung und Umsetzung
Der Radweg erstreckt sich von der Einmündung der Straße Hopfenhof in Salzgitter-Salder bis zum Knotenpunkt mit der K12 (Nord-Süd-Straße) und umfasst eine Strecke von ca. 1.500 m.
Entlang der gesamten Route wird ein Zweirichtungsradweg eingerichtet. Innerhalb der Ortslage Salzgitter-Salder wird der Radweg mit einer Breite von 2,00 – 2,50 m zuzüglich eines 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifens ausgestaltet und durch Bordsteine von der Fahrbahn getrennt.
Außerhalb der Ortslage wird der Weg als gemeinsamer Rad- und Wirtschaftsweg in einer Breite von 3,00 m hinter dem vorhandenen Straßenseitengraben angelegt. Dieser verläuft parallel zur Landesstraße und führt über bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Anpassung der Längsneigung sowie der Bau von neuen Zufahrten von der Fahrbahn aus sind weitere wichtige Schritte in der Umsetzung des Projekts.
Der Radweg endet im Osten an der Heerter Kreuzung (L 636/K12), wobei die vorhandene Lichtsignalanlage am Knotenpunkt entsprechend angepasst wird, um die Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten.
Kosten und Finanzierung
Die Baukosten des Radwegs belaufen sich auf insgesamt 1.214.000 €, zusätzlich kommen Grunderwerbskosten in Höhe von 70.000 € hinzu, was Gesamtkosten von 1.284.000 € ergibt. Die Finanzierung erfolgt durch eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Salzgitter. Gemäß dieser Vereinbarung teilen sich beide Parteien die Baukosten bis zu einer Breite von 2,50 m zu gleichen Teilen (50:50). Die Stadt Salzgitter trägt die Kosten für die zusätzlichen 0,50 m Breite allein, was zu einem Betrag von 691.000 € führt, während das Land Niedersachsen 593.000 € beisteuert.