Die Ortsratfraktion der LINKEN im Ortsrat Nord stellte folgende Anfrage an die Verwaltung, die am 07.06.2017 beantwortet wurde.
Frage 1:
Werden die Fuß- und Radwege bei den Straßenausbaubeiträgen mit berechnet?
Antwort der Verwaltung:
Die Stadt Salzgitter erhebt für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung der zum Anbau bestimmten öffentlichen Verkehrsanlagen Straßenausbaubeiträge nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes i. V. m. der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter.
Fuß- und Radwege sind Teileinrichtungen der öffentlichen Verkehrsanlagen. Werden diese ausgebaut, sind auch hierfür Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Frage 2:
Wenn Ja: welche Kosten entstehen dem Anlieger?
Antwort der Verwaltung:
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden Anteils ist abhängig vom Straßentyp (Anliegerstraße, Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr, Durchgangsstraße) und der jeweils ausgebauten Teileinrichtung. Die Anliegersätze sind in der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Salzgitter festgelegt.
Der Anliegeranteil wird auf die bevorteilten Grundstücke im Verhältnis ihrer Berechnungsflächen verteilt. Die Berechnungsflächen ergeben sich durch Vervielfältigung der beitragsfähigen Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor. Die Höhe des Nutzungsfaktors ist abhängig von der Zahl der Vollgeschosse und der Art der Grundstücksnutzung (Gewerbe, Industrie, Wohnzwecke).