Donnerstag, 06 Juli 2017 10:08

Anfrage Ortsratsfraktion der Ortsschaft Nord über Straßenausbaubeiträge für Fuß- und Radwege

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Symbolfoto: StraßenausbaubeiträgeDie Ortsratfraktion der LINKEN im Ortsrat Nord stellte folgende Anfrage an die Verwaltung, die am 07.06.2017 beantwortet wurde.

 

Frage 1:
Werden die Fuß- und Radwege bei den Straßenausbaubeiträgen mit berechnet?

Antwort der Verwaltung:

Die Stadt Salzgitter erhebt für die Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung der zum Anbau bestimmten öffentlichen Verkehrsanlagen Straßenausbaubeiträge nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes i. V. m. der Straßenausbau­beitragssatzung der Stadt Salzgitter.

Fuß- und Radwege sind Teileinrichtungen der öffentlichen Verkehrsanlagen. Werden diese ausgebaut, sind auch hierfür Straßenausbaubeiträge zu erheben.

Frage 2:

Wenn Ja: welche Kosten entstehen dem Anlieger?

 

Antwort der Verwaltung:

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. Die Höhe des von den Anliegern zu tragenden Anteils ist abhängig vom Straßentyp (Anlieger­straße, Straße mit starkem innerörtlichem Verkehr, Durchgangsstraße) und der je­weils ausgebauten Teileinrichtung. Die Anliegersätze sind in der Straßenausbaubei­tragssatzung der Stadt Salzgitter festgelegt.

Der Anliegeranteil wird auf die bevorteilten Grundstücke im Verhältnis ihrer Berech­nungsflächen verteilt. Die Berechnungsflächen ergeben sich durch Vervielfältigung der beitragsfähigen Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor. Die Höhe des Nutzungsfaktors ist abhängig von der Zahl der Vollgeschosse und der Art der Grund­stücksnutzung (Gewerbe, Industrie, Wohnzwecke).  

Gelesen 5678 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Juli 2017 10:10

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