Mittwoch, 16 Oktober 2019 18:04

Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im SGB II (Hartz IV)

geschrieben von
Artikel bewerten
(0 Stimmen)

- Sofort rückwirkende Ansprüche sichern –

Am 05.11.2019 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV.

Das Problem dabei: Sobald das Urteil verkündet ist, können aufgrund einer Spezialvorschrift im SGB II keine rückwirkenden Ansprüche bei unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakten mehr geltend gemacht werden, sollten die Möglichkeiten der Sanktionierung ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Ein vor der Urteilsverkündung gestellter Überprüfungsantrag würde jedoch für die Jahre 2018 und 2019 gegebenenfalls Ansprüche der Sanktionierten sichern. Dieser Überprüfungsantrag wäre vor dem 05.11.2019 beim Jobcenter einzureichen.

Gerhard Schrader von der LAG Soziales der LINKEN Niedersachsen führt hierzu aus: „Ich kann nur jedem in 2018 oder 2019 Sanktionierten empfehlen, den Überprüfungsantrag jetzt unbedingt zu stellen. Denn nur durch den Überprüfungsantrag sichern sich die Sanktionierten rückwirkend ihre Ansprüche, sollte das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen ganz oder teilweise kippen“.

Tacheles hat hierzu einen Musterüberprüfungsantrag zur Verfügung gestellt.

https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Sanktions_UE-Antrag_SGB_II3-20216.rtf

Gelesen 4736 mal Letzte Änderung am Freitag, 10 Januar 2020 21:45

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.