Kriegsdienstverweigerung
Angesichts des seit 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetzes bieten wir gemeinsam mit dem Friedenszentrum Braunschweig e.V. kostenlose Beratung zur Kriegsdienstverweigerung an - in unserem Parteibüro in Salzgitter und im Friedenszentrum in Braunschweig.
Aktuelle Rechtslage
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Es führt keinen sofortigen Grundwehrdienst ein, schafft aber die Infrastruktur für eine mögliche spätere Wehrpflicht.
Fragebogen - Pflicht für Männer
Männer des Jahrgangs 2008 müssen einen Fragebogen ausfüllen (Frist: 1 Monat). Frauen und diverse Personen erhalten eine optionale Einladung.
Nicht ausfüllen = Ordnungswidrigkeit
Wer den Fragebogen ignoriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
Musterung ab Mitte 2026
Eine verpflichtende Musterung wird für alle Männer dieser Jahrgänge eingeführt - unabhängig vom angegebenen Interesse.
Spannungs- / Verteidigungsfall
Wird dieser formell festgestellt (Art. 115a GG), werden alle Männer bis 60 Jahre wehrpflichtig (§ 3 Abs. 5 WPflG).
„Männer" bezeichnet hier Personen mit männlichem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister, wie im Wehrpflichtgesetz definiert. Nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SelbstBestG) kann der Geschlechtseintrag geändert werden, was sich auf die Wehrpflicht auswirkt.
Wichtig: „Kein Interesse" ist keine Kriegsdienstverweigerung!
Wer im Fragebogen angibt, kein Interesse an der Bundeswehr zu haben, hat damit keine Kriegsdienstverweigerung erklärt. Diese Angabe hat keinerlei rechtliche Schutzwirkung - im Spannungsfall oder bei Einführung einer Bedarfswehrpflicht kann die Person trotzdem eingezogen werden. Dauerhafter rechtlicher Schutz erfordert einen formellen KDV-Antrag.
Dein Grundrecht
Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle männlichen Wehrpflichtigen (Ungediente), Reservistinnen und Reservisten sowie aktive Soldat·innen
Proaktiv möglich
Ein KDV-Antrag kann bereits gestellt werden, bevor ein Fragebogen oder eine Musterungseinladung eingetroffen ist
Dauerhafter Schutz
Nach Anerkennung gilt der KDV-Status dauerhaft - auch im Verteidigungsfall
Kostenlose Beratung
Durchgeführt von Friedenszentrum Braunschweig e.V.
Salzgitter
Jeden 1. Dienstag im Monat
17:00 - 18:30 Uhr
Parteibüro Die Linke
Berliner Straße 49
38226 Salzgitter
Braunschweig
Jeden 1. Donnerstag im Monat
18:00 - 19:30 Uhr
Friedenszentrum Braunschweig
Hochstraße 18
Braunschweig
Individuelle Termine & persönliche Beratung
KDV@friedenszentrum.info